Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU trotz aller in Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAS) genannten Beschränkungen legal digital heruntergeladen werden können. Diese wegweisende Entscheidung ergibt sich aus einem rechtlichen Streit zwischen Ussoft und Oracle, wodurch die Auswirkungen der Urheberrechtserschöpfung klargestellt werden.
Urheberrechtserschöpfung und Wiederverkaufsrechte
Das Urteil des Gerichts hängt vom Prinzip der Erschöpfung der Verteilungsrechte ab. Sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie eines Softwareprogramms verkauft und den User Unbegrenzten Nutzungsrechten gewährt, wird das Vertriebsrecht als erschöpft angesehen. Auf diese Weise kann der ursprüngliche Käufer diese Lizenz weiterverkaufen und einem nachfolgenden Käufer das Spiel herunterladen. Dies gilt für digitale Einkäufe von Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games.
Die Entscheidung stellt klar, dass der ursprüngliche Käufer die Lizenz überträgt und beim Wiederverkauf den Zugang verliert. Die praktische Implementierung stellt jedoch Herausforderungen vor, insbesondere in Bezug auf die Übertragung von Registrierungs- und Kontodetails. Das Urteil schafft keinen formellen Wiederverkaufsmarkt. Es legt einfach das gesetzliche Recht auf Weiterverkauf fest.
Einschränkungen beim Wiederverkauf
Während die Verbraucher das Recht zum Weiterverkauf erlangen, muss der Verkäufer seine Kopie nach dem Verkauf unbrauchbar machen. Die fortgesetzte Verwendung nach dem Wiederverkauf ist eine Urheberrechtsverletzung. Der Gerichtshof gibt ausdrücklich an, dass der ursprüngliche Käufer den Zugriff auf die Software nach dem Verkauf nicht behalten kann.
Das Urteil erkennt auch das Recht an, die erforderlichen Kopien für die Programmnutzung vorzunehmen. Dieses Recht ist der rechtmäßigen Verwendung der Software innewohnt und kann nicht vertraglich überschrieben werden. Der neue Eigentümer hat rechtlich berechtigt, die Software herunterzuladen.
Backup -Kopien und Wiederverkauf
Wichtig ist, dass das Gericht angibt, dass Backup -Kopien nicht weiterverkauft werden können. Dies entspricht früheren Entscheidungen wie Aleksandrs und Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp. und betont, dass nur die ursprüngliche lizenzierte Kopie legal weiterverkauft werden kann.
Im Wesentlichen gewährt die Entscheidung des EU -Gerichts den Verbrauchern ein erhebliches Recht, digitale Spiele und Software innerhalb der EU weiterzuverkaufen, aber mit der entscheidenden Einschränkung, dass der ursprüngliche Käufer den Zugang nach dem Verkauf aufgeben muss und die Sicherungskopien nicht weiterverkaufen kann. Die praktischen Implikationen und die Einrichtung eines robusten Wiederverkaufsmarktes müssen noch zu sehen sein.