Heim Nachricht Stellare Klinge gegen \ "Stellarblade \" Klage macht sie verwirrender

Stellare Klinge gegen \ "Stellarblade \" Klage macht sie verwirrender

Autor : Riley Mar 16,2025

Sternklinge vs

Eine in Louisiana ansässige Filmproduktionsfirma Stellarblade hat eine Markenklage gegen Sony und Shift Up, die Macher des PS5-Action-Adventure-Spiels Stellar Blade , eingereicht.

Stellar Blade sieht sich eine Klage gegen "Stellarblade" gegenüber einer Markenverletzung gegenüber

Widersprüchliche registrierte Marken

Sternklinge vs

Die Klage, die Anfang dieses Monats in einem Gericht in Louisiana eingereicht wurde, behauptet, dass Sony und Shift Up von dem Namen "Stellar Blade" für ihr Spiel gegen Stellarblades bestehende Marke verletzt. Griffith Chambers Mehaffey, Eigentümer der Filmproduktionsfirma, die sich auf Werbespots, Dokumentarfilme, Musikvideos und unabhängige Filme spezialisiert hat, behauptet, der Titel des Spiels habe sich negativ auf sein Geschäft ausgewirkt. Er argumentiert, dass die Online -Präsenz des Spiels die Suchergebnisse seines Unternehmens überschattet und potenziellen Kunden schwierig macht, seine Dienste zu finden.

Mehaffey beantragt Geldschäden, Anwaltsgebühren und eine einstweilige Verfügung, um eine weitere Verwendung von "Sternklinge" oder ähnliche Variationen zu verhindern. Er bittet auch um die Zerstörung aller herausragenden Klingenmaterialien in Sony und Shift Ups Besitz.

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Mehaffey registrierte im Juni 2023 das Markenzeichen "Stellarblade", nachdem im Vormonat ein Schreiben von Waffen und Desist geschickt wurde, um sich zu verschieben. Er behauptet seit 2006 das Eigentum an der Domain stellarblade.com und nutzt den Namen in seinem Geschäftsbetrieb seit 2011 aktiv. In der Klage wird hervorgehoben, dass Stellar Blade , ursprünglich als "Project Eve" bekannt, 2022 umbenannt wurde, wobei die Verschiebung der Marke im Januar 2023 vor der Registrierung von Mehaffey vor Mehaffey die Registrierung der Marke registriert hat.

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Mehaffeys Anwalt erklärte IGN, dass es unwahrscheinlich ist, dass Sony und die Verschiebung seine bereits bestehenden Rechte kenne. Der Anwalt betonte Mehaffeys langjährige Verwendung des Namens und der Domain "Stellarblade" und argumentierte, dass die überlegene Online-Präsenz des Spiels sein Geschäft in "digitale Dunkelheit" gebracht habe. Darüber hinaus behauptet die Klage, dass Ähnlichkeiten zwischen den Logos, einschließlich der stilisierten 'S', zur Verwirrung beitragen. Der Anwalt hob einen Glauben an einen fairen Wettbewerb hervor, betonte jedoch die Notwendigkeit, etablierte Marken vor den Aktionen größerer Unternehmen zu schützen. Es ist wichtig zu beachten, dass Markenrechte häufig eine rückwirkende Anwendung haben können.