Heim Nachricht Die PC-Systemanforderungen für STALKER 2 sind jetzt anspruchsvoller

Die PC-Systemanforderungen für STALKER 2 sind jetzt anspruchsvoller

Author : Scarlett Jan 05,2025

Bereiten Sie sich auf eine herausfordernde Reise vor! Die aktualisierten PC-Systemanforderungen für STALKER 2 sind da und sie sind hoch. Selbst niedrige Einstellungen erfordern eine leistungsfähige Maschine, während High-End-Hardware für flüssiges 4K-Gameplay bei hohen Bildraten unerlässlich ist.

STALKER 2 PC System Requirements

Systemanforderungen enthüllt: High-End-Hardware erforderlich

Nur ​​eine Woche nach der Veröffentlichung am 20. November liegen die endgültigen Systemspezifikationen von STALKER 2 vor. Erwarten Sie erhebliche Hardwareanforderungen, selbst bei minimalen Einstellungen. Hohe Einstellungen erfordern einen wirklich leistungsstarken Gaming-PC.

In der folgenden Tabelle sind die aktualisierten Anforderungen aufgeführt:

OS Windows 10 x64 Windows 11 x64
RAM 16GB Dual Channel 32GB Dual Channel
Storage SSD ~160GB

STALKER 2 PC System Requirements

Während die Mindestanforderungen relativ bescheiden sind, erfordert 4K-Gaming mit hohen Bildraten ein erstklassiges System. „Epische“ Einstellungen sind besonders anspruchsvoll und übertreffen möglicherweise sogar die berüchtigten Anforderungen von Crysis aus dem Jahr 2007. Auch der Speicherbedarf ist von 150 GB auf 160 GB gestiegen; Für optimale Ladezeiten wird eine SSD dringend empfohlen.

STALKER 2 PC System Requirements

Gute Nachrichten: Nvidia DLSS und AMD FSR-Upscaling werden unterstützt, um die Leistung zu verbessern. Die konkrete FSR-Version bleibt jedoch unbestätigt. Software-Raytracing ist bestätigt, Hardware-Raytracing ist jedoch laut den Entwicklern zum Start unwahrscheinlich.

STALKER 2 PC System Requirements

STALKER 2: Heart of Chornobyl erscheint am 20. November 2024 und verspricht ein herausforderndes Open-World-Erlebnis, bei dem Ihre Entscheidungen zählen. Bereiten Sie Ihr Rig entsprechend vor! Weitere Informationen zum Gameplay und zur Story finden Sie in unserem entsprechenden Artikel.